Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Berufliche Weiterbildung – Lehrgänge und Kurse
Version vom 23. März 2022
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Weiterbildungslehrgänge und -Kurse des Bildungszentrums für Technik Frauenfeld (nachgenannt BZT) vom Typ eidgenössischen Fachausweise, eidgenössisches Diplom und Höhere Fachschule, Kurse mit Verbands- oder BZT-Zertifikat und für weitere berufsorientierte Weiterbildungs- und Vorbereitungskurse.
Zusätzlich gelten für Lehrgänge und Kurse der Weiterbildung auch die Bestimmungen der «Allgemeinen Schulordnung BZT».
Die Anmeldung zu einem Lehrgang oder Kurs erfolgt via Webseite des BZT oder schriftlich mit dem jeweiligen Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Verbindlichkeit entsteht mit der Bestätigung der Anmeldung durch das BZT. Die Leitung des entsprechenden Lehrganges entscheidet über die Zulassung. Die Ausbildungsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Mit der Zulassung und der Teilnahmebestätigung ist die oder der Teilnehmende zur fristgerechten Zahlung der Kosten verpflichtet. Lehrgang- und kursspezifische Bestimmungen, die in den Broschüren und Ausschreibungen auf der Webseite des BZT aufgeführt sind, werden mit der Anmeldung verbindlich und sind zu beachten.
Das BZT entscheidet bei Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl oder spätestens zehn Tage vor Lehrgangs- oder Kursbeginn über die Durchführung. Wird ein Angebot nicht durchgeführt, werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Eintritte nach Lehrgangs- oder Kurs-Start sind auf Anfrage möglich.
Das BZT verrechnet die Lehrgangs- und die Kurskosten gemäss den in der Ausschreibung genannten Konditionen. Der aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die bestätigte Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Lehrgangs- oder Kurskosten. Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, kann das BZT eine Mahngebühr in Rechnung stellen. Der rechtliche Debitor ist die / der Teilnehmende, unabhängig von der auf der Anmeldung angegebenen Rechnungsadresse.
Für Lehrgänge der Höheren Berufsbildung (HF) entrichten die Kantone gemäss anwendbaren Vereinbarungen und bei Erfüllung der Voraussetzungen Finanzierungsbeiträge. Falls die benötigten Dokumente fristgerecht eingereicht werden und die Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind, muss der Lehrgangsteilnehmende dem BZT lediglich die Kosten nach Abzug des Finanzierungsbeitrags bezahlen. Das BZT behält sich vor, den Teilnehmenden, welche die benötigten Dokumente nicht fristgerecht einreichen oder deren Subventionsgesuche vom zuständigen Kanton abgelehnt werden, die entgangenen Subventionsbeiträge in Rechnung zu stellen.
Teilnehmende von Lehrgängen, die zu einer Berufs- und Höheren Fachprüfung führen, können nach Abschluss und Ablegen der entsprechenden Prüfung die Finanzierungsbeiträge beim Bund einfordern.
Die Ausbildungsdauer sowie die Durchführungsdaten sind aus den Ausschreibungen oder den Stundenplänen ersichtlich. In der Regel befinden sich die Schulungsräume in einem Gebäude des BZT.
Abmeldungen sind mit Begründung per Brief dem BZT mitzuteilen. Dasselbe gilt für Umbuchungen, Verschiebungen und dergleichen. Erfolgt die Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen, ist ein Arztzeugnis beizulegen.
a. Abmeldungen bei Weiterbildungskursen
Bei einer Abmeldung vor Beginn eines Kurses und nach Anmeldeschluss bleiben 50% der Kurskosten geschuldet. Diese Kosten werden nicht verrechnet und geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, wenn durch die annullierende Person ein valabler Ersatz gefunden wird. Der Entscheid, ob ein Ersatz valabel ist, liegt im Ermessen des BZT und erfolgt anhand der Zulassungsbedingungen für den entsprechenden Kurs.
Bei einer Abmeldung nach Beginn des Kurses bleiben die Kosten geschuldet. Geleistete Beträge werden nicht zurückerstattet.
Dies gilt auch für den Abbruch einer Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen, für welche das BZT keine Verantwortung übernehmen kann.
b. Abmeldungen bei Lehrgängen
Bei einer Abmeldung vor Beginn eines Lehrganges bleiben 50% der Lehrgangskosten geschuldet. Bei Lehrgängen, die mehrere Semester dauern, sind die Lehrgangskosten für das erste Semester geschuldet. Diese Kosten werden nicht verrechnet und geleistete Beträge werden zurückerstattet, wenn durch die annullierende Person ein valabler Ersatz gefunden wird. Der Entscheid, ob ein Ersatz valabel ist, liegt im Ermessen des BZT und erfolgt anhand der Zulassungsbedingungen für den entsprechenden Lehrgang.
Bei Abbruch nach Beginn und vor Beendigung eines Lehrganges, der ein Semester dauert, bleiben die Lehrgangskosten vollumfänglich geschuldet.
Ein Abbruch nach Beginn und vor Beendigung eines Lehrganges, der mindestens zwei Semester dauert, ist auf Ende eines Semesters möglich und muss dem BZT mindestens vier Wochen vor dem Semesterende per Brief mitgeteilt werden.
Dies gilt auch für den Abbruch einer Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen, für welche das BZT keine Verantwortung übernehmen kann.
Das BZT ist berechtigt, Lehrgänge und Kurse abzusagen oder Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl können Lehrgänge und Kurse annulliert oder verschoben werden. Wird der Lehrgang oder der Kurs nicht durchgeführt, werden bereits bezahlte Lehrgangs- oder Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Bei Verschiebungen und Umteilungen oder einer Erhöhung der Lehrgangs- oder Kurskosten können Teilnehmende innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch das BZT ohne Kostenfolge zurücktreten. Dieser Rücktritt muss dem BZT schriftlich mitgeteilt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Fallen Lektionen aus Gründen aus, welche das BZT zu vertreten hat, werden sie grundsätzlich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Kann der Teilnehmende aus Gründen, die das BZT nicht zu vertreten hat, Lektionen nicht besuchen, so besteht weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen.
Ein Eintritt nach Beginn der Weiterbildung oder eine Dispensation von Modulen führt nicht zu einer Kostenreduktion. Es gelten die Kosten gemäss Ausschreibung.
Das BZT behält sich das Recht vor, bei Fehlverhalten einen oder eine Teilnehmende aus einem Kurs oder Lehrgang begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen sind die ganzen Lehrgangskosten oder die Kurskosten des laufenden Semesters geschuldet, d. h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass der Lehrgangs- oder Kurskosten: Ausschluss aufgrund Nichtbezahlens der Lehrgangs- oder Kurskosten sowie bei schwerwiegenden Fällen wie Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, Plagiat oder Disziplinarverstössen etc. Weitergehende Ansprüche des BZT für Schadenersatz sind vorbehalten. Das BZT kann ein Haus- und Arealverbot für ihre Liegenschaften aussprechen.
Das BZT lehnt jede Verantwortung und Haftung ab, wenn Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adressen nicht möglich sind. Adressänderungen (damit sind auch Änderungen der Mailadressen und Mobile-Nummer-Wechsel gemeint) sind umgehend zu melden.
Das BZT stellt Kursleitende oder Dozierende, Lehr- und Hilfsmittel sowie Schulräume zur Verfügung. Kopien sind im Kursgeld enthalten. Bücher, Exkursionen usw. sind ohne andere Abmachungen nicht im Kursgeld inbegriffen und werden, wenn nichts anderes vereinbart wird, von den Teilnehmenden bei Kursbeginn oder Lehrgangsstart selber angeschafft.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (ausreichende Anwesenheit, Bestehen von Prüfungen etc.), stellt das BZT je nach Kurs oder Lehrgang Teilnahmebestätigungen, Diplome oder Zeugnisse aus.
Eine Lektion dauert 45 Minuten.
Lehrgangs- und Kursteilnehmende des BZT können das WLAN unentgeltlich nutzen. Es gelten die Nutzungsrichtlinien der Informatikinfrastruktur des BZT.
Diplom- und Abschlussprüfungen sind ohne anders lautende Vereinbarung nicht in den Lehrgangs- oder Kurskosten inbegriffen. Sie werden je nach Bildungsrichtung vom jeweiligen Berufsverband organisiert und separat in Rechnung gestellt.
Für die Anmeldung an die Berufs- und Höheren Fachprüfungen ist der Teilnehmende verantwortlich; ebenso dafür, dass die Zulassungsbedingungen des Veranstalters erfüllt sind.
Die Schulungsunterlagen sind geistiges Eigentum des BZT und dürfen von den Teilnehmenden nur zum Zweck ihrer Weiterbildung genutzt werden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise des Erteilens von Unterricht, bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung des BZT und einer Nennung der Quelle.
Das BZT haftet für die gebotene Fachkunde und Sorgfalt in der Durchführung der Angebote. Im Übrigen schliesst das BZT jegliche Haftung für entstandene Schäden und insbesondere für den Erfolg der Teilnehmenden oder für entgangenen Gewinn aus. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Infrastruktur des BZT erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das BZT nicht haftbar gemacht werden.
Das BZT behandelt sämtliche Daten und Informationen vertraulich und setzt diese nur für interne Absprachen im Rahmen der Auftragserfüllung, für interne Marketingzwecke und Statistiken ein. In keinem Fall werden persönliche Daten an Dritte weitergegeben. Davon ausgeschlossen sind Prüfungsresultate, die den entsprechenden Branchenverbänden für das Erstellen von Zeugnissen und Diplomen übergeben werden. Persönliche Daten der Kursleitenden und Dozierenden sowie von Mitstudierenden dürfen von den Teilnehmenden ohne Einwilligung der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ohne ausdrückliches Einverständnis des BZT und/oder der Teilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten des BZT keine Foto-, Video- und Audioaufnahmen gemacht werden.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Angebot des BZT ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Frauenfeld.