Ein Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass Studierende in der höheren Berufsbildung faire Bedingungen in Prüfungen und im Unterricht erhalten – ohne dass die fachlichen Anforderungen reduziert werden. Er beinhaltet organisatorische Anpassungen wie zusätzliche Prüfungszeit, den Einsatz technischer Hilfsmittel oder einen ruhigen Prüfungsraum. Die Gewährung erfolgt auf Grundlage eines aktuellen fachärztlichen Nachweises.
Ein Nachteilsausgleich wird bei körperlichen Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie zum Beispiel Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche), Dyskalkulie (Rechenschwäche) oder Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung AD(H)S gewährt.
Wir unterscheiden zwischen drei Nachteilsausgleichen:
- Nachteilsausgleich während des Studiums
- Nachteilsausgleich für HF-Diplomprüfung
- Nachteilsausgleich für Berufs- und höhere Fachprüfungen
Wenn Studierende einen Nachteilsausgleich während des Studiums haben, müssen sie den Entscheid, welcher vom BZT ausgestellt wurde, den Dozierenden bei Modulstart vorweisen. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, die Dozierenden darüber zu informieren. Es gilt nur der Entscheid des BZT. Fachärztliche Nachweise ohne Entscheid des BZT sind nicht gültig.