AGB, Schulordnung und Reglemente
Semesterrechnungen und Ratenzahlung
- Die Semestergebühren werden jeweils nach Semesterstart verrechnet.
- Die Semesterrechnungen werden (ohne zusätzliche Gebühren) immer mit der Option von Ratenzahlung in drei Raten verschickt.
- Änderungen bei der Rechnungsadresse oder Kostenaufteilung Arbeitgeber/Studierende müssen vor Semesterstart der Administration gemeldet werden. Für nachträgliche Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- verrechnet. Als Semesterstart gelten die offiziellen Termine 1. August bzw. 1. Februar.
Schulhäuser und Schulzimmer
Der Unterricht findet in folgenden zwei Schulhäusern statt.
| Schulhaus Bau 1 | Kurzenerchingerstrasse 11, 8500 Frauenfeld |
| 011 - 036 | Schulzimmer |
| 018 | Pausenraum |
| 021 | Büro Lehrgangsleitende |
| 024a | Büro Abteilungsleitung |
| Schulhaus Bau 2 | Kurzenerchingerstrasse 8, 8500 Frauenfeld |
| 101 - 211 | Schulzimmer |
| 108a, 109a, U06 | Sitzungszimmer |
| U03 | Aula |
| U07 | MINT-Labor |
| U08 | BW-Labor AR-Technologie |
| U09 | Industrielabor 4.0 |
| U10 | Robotiklabor |
| U11 | Gebäudetechniklabor 4.0 |
| E03 | Sekretariat |
| E04 | ICT-Support |
| EG | Mensa |
| EG | Mediothek |
- Extern (z.B. Exkursion)
- ble → blended Learning mit freier Zeiteinteilung / kein Präsenzunterricht, jedoch Reaktionszeit von max. 24h
- onl → online Unterricht mit fixer Unterrichtszeit
Parkbewilligung beantragen
Den Studierenden der Beruflichen Weiterbildung steht eine beschränkte Anzahl kostenloser Parkplätze zur Verfügung (kein Anspruch auf einen Parkplatz).
Wir empfehlen nach Möglichkeit die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr, da die Anzahl Parkplätze stark limitiert ist.
Wenn Sie dennoch auf das Auto angewiesen sind und dieses Angebot nutzen möchten, beachten Sie bitte folgende Regelung und beantragen Sie eine digitale Parkbewilligung.
Bedingungen
Für die Nutzung dieser Parkplätze müssen Sie hier eine digitale Parkbewilligung beantragen. Sie können bis zu zwei Kontrollschilder hinterlegen lassen.
Wenn sich ein Kontrollschild ändert, müssen Sie vor der nächsten Nutzung der Parkplätze eine neue Parkbewilligung beantragen.
Falls Sie ausnahmsweise mit einem anderen Fahrzeug (z. B. Ersatzwagen) anreisen, müssen Sie eine Notiz hinter die Windschutzscheibe legen, auf der das im System hinterlegte Kontrollschild ersichtlich ist.
In welchen Parkzonen Sie wann parkieren dürfen, entnehmen Sie bitte der Parkzonenregelung.
Es gilt das Prinzip First come, first served.
Wenn Fahrzeuge bzw. Kontrollschilder nicht zugeordnet werden können, oder die Parkzonenregelung nicht eingehalten wird, wird eine Parkbusse von CHF 30.– ausgestellt.
Verpflegung
Mensa (Bau 2)
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 15.15 Uhr
Kaffeemaschine und Snack-Automaten (Bau 1)
Im Bau 1 stehen Snack-Automaten und im Zimmer 018 eine Kaffeemaschine (mit Twintbezahlung) zur Verfügung.
Ferien und Feiertage
Allgemeine Informationen
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder für Unterstützung zur Verfügung.









